«Begleiten» bezeichnet die fallführende Funktion der Sozialarbeitenden und umfasst im Ideal folgende Elemente: Die Erfassung der Bedarfslage (Assessment/Diagnostik/Situationsanalyse) bei der Fallaufnahme und im weiteren Verlauf, die kontinuierliche Kontaktpflege mit Klient:innen sowie die fortlaufende, fallbezogene Abstimmung und Koordination der erforderlichen Hilfeleistungen.
Deshalb sind Settings geeignet, bei denen Klient:innen bei Bedarf bis zu einem halben Jahr oder länger ambulant begleitet werden können.
«Ressourcenerschliessung» steht für die Erschliessung von materiellen und immateriellen Ressourcen im Hinblick auf eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung. Beispiele für die Erschliessung von Ressourcen sind materielle Hilfen (Finanzen, Sozialhilfe, Sozialversicherungen, Stiftungsgesuche), Naturalien (Essen, Bekleidung), Hilfe bei Wohnungssuche, Zugang zu Bildung/Ausbildung, Arbeitsintegration, Arbeitsstellensuche etc. Deshalb sind Fälle geeignet, bei denen absehbar ist, dass der Zugang zu verschiedenen Ressourcen zu erschliessen ist. Fälle, bei denen es um einmalige und isolierte Aufgaben geht wie bspw. einen Kuraufenthalt zu organisieren oder einen Altersheimplatz zu suchen o.ä. sind weniger geeignet.
Als Grundlage für die Ausarbeitung des Fragebogens, der die Funktionen von Begleiten und Ressourcenerschliessung erfassen soll, haben wir einen Themenkatalog erstellt. Im Fokusgruppengespräch melden Sie uns zurück, ob Sie Ihre diesbezüglichen Tätigkeiten darin wiederfinden bzw. welche Ergänzungen oder Anpassungen aus Ihrer Sicht erforderlich sind.
Ja, auf der übergeordneten Ebene der Funktion und der Ausprägungen von Begleiten und von Ressourcenerschliessung. Einzelne Items werden nur exemplarisch besprochen.
Eine Delphi-Befragung ist eine Methode zur systematischen Konsensfindung. Sie zeichnet sich durch die Befragung von Expert:innen in mehreren Runden aus. Wir verwenden die Delphi-Befragung in drei Durchgängen, um einen gemeinsamen Nenner für die Auswahl der Fragestellungen im Fragebogen zu finden. Dazu wird eine Auswahl an möglichen Fragestellungen vorgelegt, die von den Teilnehmenden bewertet wird. Nach jeder Runde werden die Antworten gesammelt und ausgewertet. Das Ergebnis der Gesamtgruppe wird den Teilnehmenden im folgenden Durchgang erneut vorgelegt. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre ursprünglichen Antworten zu überdenken und erneut Stellung zu nehmen. Mit der dritten Runde sollen die Fragestellungen soweit priorisiert und eingegrenzt sein, dass sie für möglichst viele Teilnehmende passen. Auf dieser Grundlage kann der definitive Fragebogen entwickelt werden.
Möglichst Fachpersonen von allen teilnehmenden Organisationen, v.a. auch jene Fachpersonen, die an der Fokusgruppe dabei waren. Dies ist aber nicht zwingend. Auf jeden Fall aber Fachpersonen mit einem guten Überblick über die Tätigkeiten im Rahmen des Begleitens und der Ressourcenerschliessung.
Es gibt keine Vorgaben zur Art und Weise des Begleitens oder Erschliessens von Ressourcen. Auch ist es nicht erforderlich zu wissen, wie lange die Begleitung der Fälle dauern wird oder wie gut diese verläuft. Abgebrochene oder nicht gelingende Begleitungen werden ebenfalls berücksichtigt.
Sie arbeiten so, wie Sie immer arbeiten bzw. wie es für Ihre jeweiligen Fälle passt. Es gibt diesbezüglich keine Vorgaben. Dementsprechend können die Kontakte zwischen Fachperson und Klient:in nach Bedarf unterschiedlich intensiv sein (bspw. phasenweise wöchentlich und mehr oder einmal monatlich und seltener).
Die Beobachtungsstudie umfasst drei Messzeitpunkte: T0 möglichst kurz (1-3 Wochen) nach der Fallaufnahme, T1 drei Monate später und T2, wiederum 3 Monate später. D.h. dass falls möglich eine Dauer von 6 Monaten beobachtet wird.
Die Beobachtungsstudie dauert von Juni 2026- Mai 2028. Man kann also ab ca. Mai 2026 bis November 2027 neue Fälle rekrutieren (während rund eineinhalb Jahren). Idealerweise werden alle neu aufgenommen Klient:innen, die der Zielgruppe der Studie entsprechen, ab einem definierten Zeitpunkt fortlaufend angefragt, bis das Soll erreicht wird.
Möglichst früh nach der Fallaufnahme bzw. dem Beginn der Begleitung. Dies, weil die Studie Veränderungen erfassen will. Je früher die erste Messung erfolgt, umso eher können Veränderungen beobachtet werden.
Klient:innen werden von den fallführenden Sozialarbeitenden möglichst bald nach der Fallaufnahme angefragt, sobald eine Einschätzung möglich ist (Klient:in entspricht den Einschlusskriterien, vermutlich längerfristige Begleitung erforderlich). Für die Orientierung der Klient:innen steht ein Informationsblatt zur Verfügung sowie eine Ansprechperson aus dem Forschungsteam.
Personen, die sich beteiligen, erhalten eine Studieninformation und unterzeichnen eine Einwilligungserklärung, Rechte und Pflichten sind definiert. In diesem Rahmen wird u.a. geklärt, wie bei einem Abbruch der Begleitung verfahren wird (ob wir die Kontaktdaten der Klient:innen erhalten und sie ggf. auch privat kontaktieren dürfen etc.).
Am sichersten ist es, als Sozialarbeiter:in den Fragebogen dann auszufüllen, wenn der/die Klient:in (in Absprache mit dem Forschungsteam) die Einwilligungserklärung erteilt hat. Man kann es auch vorher machen mit dem Risiko, dass die Beteiligung auf Klient:innenseite nicht zustande kommt.
Das Forschungsteam gestaltet die Befragung so niederschwellig wie möglich. Es ist eine persönliche Befragung am bevorzugten Ort möglich oder auch telefonisch oder online, falls die Person PC/Internet zur Verfügung hat und über die nötigen Kompetenzen verfügt.
Es handelt sich um eine Fragebogen-Befragung (Ankreuzen). Beim Erstkontakt mit den Klient:innen kommen die Forschenden vor Ort vorbei und unterstützen sie beim Ausfüllen des Fragebogens. Eine Online-Befragung oder Befragung per Telefon ist später ebenfalls möglich. Die fallführenden Sozialarbeitenden füllen ihren Fragebogen selbständig und online aus. Rückfragen an das Forschungsteam sind möglich.
Es ist zu Beginn natürlich offen, wie sich der Verlauf entwickeln wird. Nach Möglichkeit sollen die fallführenden Sozialarbeitenden neue Fälle auswählen, die eine mittlere bis höhere Komplexität aufweisen bzw. bei denen der Bedarf nach einer längerfristigen Begleitung vermutet werden kann. (Keine Kurzberatungen, die absehbar unterhalb von 3 Monaten enden oder absehbare punktuelle Kontakte/isolierte Aufgaben). Mit früherem Abschluss oder Abbrüchen müssen wir rechnen. Falls es vom Aufwand her möglich ist, sind wir froh, wenn bei Abbrüchen weitere neue Fälle rekrutiert werden können.
Die Studie ist explizit auf die Perspektive der Klient:innen gerichtet. Insofern werden sie als Expert:innen ihrer Situation angesprochen und erhalten die Aufmerksamkeit der Forschenden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Klient:innen dies schätzen. Nicht zu unterschätzen ist, dass sie damit – langfristig betrachtet – einen Beitrag leisten können an die Qualität der psychosozialen Versorgung. Für ihre Beteiligung erhalten sie eine Entschädigung in Form von Einkaufsgutscheinen.
Es handelt sich um eine Fragebogen-Befragung, nicht um ein Interview. Insofern ist die Offenlegung gesundheitlicher oder psychosozialer Belastungen minimiert. Trotzdem bedeutet die Befragung einen zeitlichen und persönlichen Aufwand. Das Forschungsteam versucht diesen zu reduzieren, indem Forschende beim Ausfüllen des Fragebogens Unterstützung leisten. Die Befragung kann am bevorzugten Ort stattfinden und wir nehmen beim Zeitpunkt Rücksicht auf die aktuelle Befindlichkeit. Personen, die Zugang zum Internet haben, und die dazu in der Lage sind, können den Fragebogen auch online ausfüllen (mit oder ohne unsere Unterstützung).
Einschlusskriterien:
Ausschlusskriterien:
Ja, auch Angehörige kommen als Fall in Frage. Bei Paaren oder Familien muss pro Person ein Fragebogen ausgefüllt werden, da sich die Einschätzungen und Erfahrungen individuell unterscheiden können.
Da die Studie Veränderungen erfassen will, sollen neue Klient:innen rekrutiert werden. Möglich ist es auch, Personen zu rekrutieren, die sich nach dem Abschluss einer früheren Begleitung aufgrund einer neuen Problemlage wieder melden.